Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Beschreibung
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende ortsgebundene Anlagen installiert, wartet, instand hält, repariert oder stilllegt:
- Kälte- und Klimaanalgen,
- Wärmepumpen und
- Brandschutzsysteme.
Auch Unternehmensteile, die innerhalb Ihres Unternehmens ortsfeste Kälteanlagen installieren, warten oder instand halten, benötigen eine Zertifizierung.
Hintergrund ist, dass die Anlagen bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, müssen das Entweichen dieser klimaschädlichen Gase verhindern, Lecks so schnell wie möglich reparieren und die Anlagen und Anwendungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren.
Diese Dichtheitsprüfung sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen Sie nur durchführen, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal verfügen. Sie legen dafür Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
- über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung 5
Ansprechpartner
Abteilung Abt.5
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Henning Piep (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Susanne Baran (Dezernatsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 385 588-66530
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- für alle angegebenen sachkundigen Personen:
- ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "O"
- Sachkundebescheinigungen für das Personal, die die betreffenden Tätigkeiten abdecken (Kopien)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen
- müssen Sie als Unternehmen genügend sachkundiges Personal nachweisen.
- muss Ihr Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- müssen Sie als Unternehmen für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung haben und
- Sie müssen die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend nachweisen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, können Sie unter folgenden Bedingungen die Bescheinigung erhalten:
- Aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung geht hervor, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und
- folgende Angaben sind ersichtlich:
- Name und Sitz des Betriebes,
- Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
- Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Umweltchemikalien-Kostenverordnung (UmwChemKostVO)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Antragsformular ist ausgefüllt und mit der oder den Sachkundebescheinigungen an das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zu senden. Anschließend erfolgt die Bearbeitung beim StALU und schließlich die Zusendung des Unternehmenszertifikates.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
nach Zeitaufwand: Verwaltungsgebühr ab 0.00 EUR bis 200.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 26.07.2024
Stichwörter
Klimaschutz, Kälteanlagen, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Reparatur, Rückgewinnung, Zulassung reglementierter Berufe, ChemKlimaschutzV, Fluorierte Treibhausgase, Gase, Wartung, klimatauglich, Unternehmenszertifizierung, Instandhaltung, Schaltanlagen, Wärmepumpen, Treibhausgase, Stilllegung, F-Gase, Dichtheitskontrolle, Klimaanlagen