Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe

    Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen

    Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, benötigen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis. 

    Stellen Sie einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe 

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes) 

    bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen

    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland, wenn das Unternehmen in einem Register eingetragen ist:
      Auszug aus dem Handelsregister, bzw. dem Partnerschaftsregister, bzw. dem Genossenschaftsregister
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde

    bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden. 

    Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume.

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.

    Ansprechpartner

    Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Aktuelles

    Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungsrechtliche Bestattungen Fundtiere Schornsteinfegerwesen Wildschäden Jagdwesen Gewerbeangelegenheiten Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen und Gestattungen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Ruhender Verkehr Sondernutzungen Beschilderung und Einziehung von Straßen und Wegen Verkehrsrechtliche Anordnungen Marktwesen Illegale Müllentsorgung Brandschutz (Freiwillige Feuerwehren, Löschwasserversorgung, Feuerwehrsatzungen etc.) Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 5

    19089 Crivitz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

    Bankverbindung

    Amt Crivitz

    Empfänger: Amt Crivitz

    IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Weitere Informationen

    Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
    Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
    Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
    Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Ditloff, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe 

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. 
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    bei Wohnsitz in Deutschland

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes) 

    bei Wohnsitz im Ausland 

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen

    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. 
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein. 
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.

    Weitere Informationen

    Soll in der Spielhalle nach § 60a Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 60a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)