Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

    Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen

    Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegenüber den Betreibern von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen auf Grund ihrer geographischen Lage, ihres Abstands zueinander und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt). Für die Beurteilung verwendet die Behörde insbesondere

    • die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht  übermittelt hat,
    • die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
    • die Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

    Die vom Betreiber anzuzeigenden Angaben umfassen auch Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, z.B. Einzelheiten zu benachbarten Betriebsbereichen, zu anderen Betriebsstätten, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, und zu Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können. Verfügt die Behörde darüber hinausgehend über zusätzliche Informationen, hat sie diese dem Betreiber unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Zusammenarbeit der Betreiber erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU).

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

    Ansprechpartner

    Abteilung STALUMM 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Kontaktperson

    • Ute Schmidt (Abteilungsleitung)
    • Annett Schwertfeger (Dezernatsleitung)

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Anzeigeunterlagen gemäß § 7 der Störfall-Verordnung
    • Sicherheitsbericht gemäß § 9 der Störfall-Verordnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Feststellungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes wird von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Beurteilung erfolgt anhand

    • der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
    • der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
    • der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

    Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erlässt die zuständige Behörde einen Feststellungsbescheid gegenüber den betroffenen Betreibern.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Für den Feststellungsbescheid fallen Gebühren an, die sich nach den jeweiligen Gebührenverordnungen der Länder richten. 

    In Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis zum § 1 Absatz 1 der Immissionsschutz-Kostenverordnung (Imm-SchKostVO M-V) entsprechend Tarifstelle 3.9.8. Der Kostenrahmen beträgt 450,00 bis 4.500,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de