Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E

    Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Postanschrift

    Postfach 16 02 20

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Stichwörter

    Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2015 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Version

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
    • Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.

    Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Zauber, Carola)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)