Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    32.2.2 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-4119

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4114

    E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
    • Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.

    Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de