Zulassung für Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe beantragen
Sie müssen eine Registrierung beantragen, wenn Sie eine Brüterei, einen Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb betreiben möchten.
Beschreibung
Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat 610
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock
Tel. +49 381-4035 111/-634
Herr Lenschow, Herr Mauelshagen
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Dezernat LALLF 610
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Kontakt
Kontaktperson
Jana Praus (Dezernatsleitung)
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag auf Registrierung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.
Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.
Fristen
vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Kosten
285,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 15.03.2023
Stichwörter
Brutschränke, Tierhaltung, Tierzucht, Brüterei, Tiere, Brütereibetrieb, Bruteier, Haltung, Zuchtbetrieb, Registrierung