Brütereien Zulassung

    Zulassung für Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe beantragen

    Sie müssen eine Registrierung beantragen, wenn Sie eine Brüterei, einen Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb betreiben möchten.

    Beschreibung

    Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
    Dezernat 610
    Thierfelderstr. 18
    18059 Rostock

    Tel. +49 381-4035 111/-634

    Herr Lenschow, Herr Mauelshagen

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Dezernat LALLF 610

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Jana Praus (Dezernatsleitung)

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag auf Registrierung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.

    Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.

    Fristen

    vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    285,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 15.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    Brutschränke, Tierhaltung, Tierzucht, Brüterei, Tiere, Brütereibetrieb, Bruteier, Haltung, Zuchtbetrieb, Registrierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de