Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.
Ansprechpartner
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.
Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: ja
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
DB
Regionalbahn: Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Dezernat Dez. 42
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
Kontaktperson
Yann-Christoph Collin (Dezernatsleitung)
Andrea Flissakowski
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen
Voraussetzungen
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
- Diese prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.07.2023