Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden - Anspruch jährlich überprüfen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Sie haben auch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben.
Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt.
verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Für Beurkundungen ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA Markt führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkflächen des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontakt
Fax: 03841 3040-5199
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Kontaktperson
Frau E. Sack (Fachgebietsleitung Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85110
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5110
E-Mail: E.Sack@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Bräsch (Amtsvormund)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5117
Fax: +49 3841 3040-85117
E-Mail: S.Braesch@nordwestmecklenburg.de
Frau R. Fürle (Amtsvormund)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85115
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5115
E-Mail: R.Fuerle@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Jawinski (Amtsvormund)
Frau J. Rolle (Amtsvormund)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85120
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5120
E-Mail: J.Rolle@nordwestmecklenburg.de
Frau D. Willmann (Amtsvormund)
Frau K. Graff (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85132
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5132
E-Mail: K.Graff@nordwestmecklenburg.de
Herr R. Kochen (Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5187
Fax: +49 3841 3040-85187
E-Mail: R.Kochen@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Krüger (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85139
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5139
E-Mail: A.Krueger@nordwestmecklenburg.de
Frau V. Lemke (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85130
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5130
E-Mail: V.Lemke@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Lindner (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5135
Fax: +49 3841 3040-85135
E-Mail: S.Lindner@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Mahler (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85131
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5131
E-Mail: A.Mahler@nordwestmecklenburg.de
Herr R. Sander (Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5137
Fax: +49 3841 3040-85137
E-Mail: R.Sander@nordwestmecklenburg.de
Frau C. Schmidt (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85136
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5136
E-Mail: C.Schmidt@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Weiß (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5169
Fax: +49 3841 3040-5199
E-Mail: M.Weiss@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Willert (Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5134
Fax: +49 3841 3040-85134
E-Mail: M.Willert@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
Voraussetzungen
- Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
- Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
- Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
- Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (UhVorschGAG MV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage
Fristen
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2023
Stichwörter
Jugendamt, Alleinerziehend, Unterhalt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistung