Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung beantragen

    Für bestimmte Zwecke kann Ihnen eine Lebensbescheinigung ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.

    Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:

    Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Kommune eine geringe Gebühr erhoben.

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt, benötigt eine Erstbelehrung und eine Bescheinigung (Nachweisheft) des Fachdienstes Gesundheit (Gesundheitsamt)   nach §43 (1) Infektionsschutzgesetz (IfSG).
    Dies gilt z.B. für Beschäftige in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafe's, Schulen und Kindertagesstätten.

    Eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt wird neben den gewerbsmäßigen Tätigkeiten auch für folgende Tätigkeiten benötigt: ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z. B. Essenausgabe für Bedürftige oder Tätigkeiten im Rahmen öffentlich zugänglicher Veranstaltungen, größeren Straßenfesten, Sommerfesten, Trödelmärkten, Vereinsveranstaltungen und Wochenend- oder Ferienlager, wenn die Tätigkeit wiederkehrend durchgeführt wird.

    Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt, benötigt eine Erstbelehrung und eine Bescheinigung (Nachweisheft) des Fachdienstes Gesundheit (Gesundheitsamt)   nach §43 (1) Infektionsschutzgesetz (IfSG).
    Dies gilt z.B. für Beschäftige in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafe's, Schulen und Kindertagesstätten.

    Eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt wird neben den gewerbsmäßigen Tätigkeiten auch für folgende Tätigkeiten benötigt: ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z. B. Essenausgabe für Bedürftige oder Tätigkeiten im Rahmen öffentlich zugänglicher Veranstaltungen, größeren Straßenfesten, Sommerfesten, Trödelmärkten, Vereinsveranstaltungen und Wochenend- oder Ferienlager, wenn die Tätigkeit wiederkehrend durchgeführt wird.

    zuständige Stelle

    Einwohnermeldeamt

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz finden an folgenden Standorten des Landkreises Vorpommern-Rügen statt:

    • Standort Bergen, Störtebekerstraße 30, Zimmer 233, 18528 Bergen auf Rügen
    • Standort Ribnitz-Damgarten, Scheunenweg 10, Zimmer 012, 18311 Ribnitz-Damgarten
    • Standort Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 67, Zimmer 010, 18437 Stralsund

    Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz finden an folgenden Standorten des Landkreises Vorpommern-Rügen statt:

    • Standort Bergen, Störtebekerstraße 30, Zimmer 233, 18528 Bergen auf Rügen
    • Standort Ribnitz-Damgarten, Scheunenweg 10, Zimmer 012, 18311 Ribnitz-Damgarten
    • Standort Stralsund, Carl-Heydemann-Ring 67, Zimmer 010, 18437 Stralsund

    Ansprechpartner

    10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Parkplatz: Am Markt
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2016 (von: Ewert, Lars)

    Technisch geändert am 04.06.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Einen gültigen Personalausweis oder Pass.

    Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Einen gültigen Personalausweis oder Pass.

    Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG M-V)

    • §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG M-V)

    • §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Fristen

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Der Belehrungsnachweis hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine zweijährige Wiederholungsbelehrung vom Arbeitgeber ist jedoch erforderlich  und ist auch von diesem zu dokumentieren.

    Es ist zu beachten, dass Tätigkeiten im Lebensmittelbereich erst dann aufgenommen werden dürfen, wenn das Nachweisheft bzw. die Bescheinigung vorliegt. Dieses darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Der Belehrungsnachweis hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine zweijährige Wiederholungsbelehrung vom Arbeitgeber ist jedoch erforderlich  und ist auch von diesem zu dokumentieren.

    Es ist zu beachten, dass Tätigkeiten im Lebensmittelbereich erst dann aufgenommen werden dürfen, wenn das Nachweisheft bzw. die Bescheinigung vorliegt. Dieses darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Kosten

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    • 30,00 € für die Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • 10,00 € für das Ausstellen einer Zweitschrift

    gemäß Gesundheitswesenkostenverordnung vom 26. April 2016, Tarifstelle 7.1.9.

    Die Gebühr ist unmittelbar nach der Belehrung zu entrichten.

    • 30,00 € für die Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • 10,00 € für das Ausstellen einer Zweitschrift

    gemäß Gesundheitswesenkostenverordnung vom 26. April 2016, Tarifstelle 7.1.9.

    Die Gebühr ist unmittelbar nach der Belehrung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Schulungstermine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung! Dauer der Belehrung: ca. 60 Minuten

    Die Belehrung wird für Einzelpersonen in Form einer Gruppenbelehrung durchgeführt.

    Schulungstermine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung! Dauer der Belehrung: ca. 60 Minuten

    Die Belehrung wird für Einzelpersonen in Form einer Gruppenbelehrung durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V  

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis erhalten

    Fachlich freigegeben durch Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V  

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 28.03.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)