Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.
Beschreibung
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - Handwerker Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - sozialer Dienst Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr) Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 22 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Querung der Brücke in Wieck mit dem KFZ Ärztliche Bescheinigung über den Zustand der Stomaversorgung Nutzungsgenehmigung für KFZ Antrag auf Sondernutzung von öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grünflächen und dem Hafenbereich Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Parkausweise
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Domstraße 12
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1 StVO
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Umzug, Halteverbotszone