Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

    Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

    Beschreibung

    Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

    Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Ämter
    • Amtsfreie Gemeinden
    • Kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Für Jesendorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1 StVO

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2023 (von: Miotke, Nicole)

    Technisch geändert am 07.03.2023 (von: Miotke, Nicole)

    Stichwörter

    Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)