Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.
Beschreibung
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Parkplatz:
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.          09:00 - 12:00 Uhr Di.            09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi.           geschlossen Do.          09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr Fr.            09:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1 StVO
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Umzug, Halteverbotszone