Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

    Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

    Beschreibung

    Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

    Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Ämter
    • Amtsfreie Gemeinden
    • Kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Amt Neubukow-Salzhaff - Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038294 702-22

    E-Mail: d.stadel@neubukow-salzhaff.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Gießmann, A.)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Gießmann, A.)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1 StVO

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2023 (von: Miotke, Nicole)

    Technisch geändert am 07.03.2023 (von: Miotke, Nicole)

    Stichwörter

    Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)