Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.
Beschreibung
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Suckow (Fachbereichsleiter/-in)
Internet
Bankverbindung
Ostseesparkasse Rostock
Empfänger: Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21
BIC: NOLADE21ROS
Volks- und Raiffeisenbank Rostock
Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock
IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21
BIC: GENODEF1HR1
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1 StVO
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Umzug, Halteverbotszone