Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
    Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    32.3.2 Wohngeld

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4534(Buchstabenbereich: C, K, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4533

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4540

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4545

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4535(Leitende Sachbearbeitung)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4542(Buchstabenbereich: A, G, I, M, N, S, T)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4543(Buchstabenbereich: B, D, E, F, H, J, L, Z)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4541(Letter range: B, D, E, F, H, J, L, Z)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4532

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4544

    Fax: +49 3834 8536-4103

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4531(Letter range: A, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4539

    E-Mail: wohngeld@greifswald.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Wohngeld, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

      Formulare

      Formulare vorhanden: nein
      Schriftform erforderlich: nein
      Formlose Antragsstellung möglich: ja
      Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

      • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
      • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
      • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

      Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

      • Umzug des gesamten Haushalts,
      • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
      • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
      • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

      Fristen

      Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

      Kosten

      • keine

      Hinweise (Besonderheiten)

      Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert. 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Stichwörter

      Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Gesamteinkommen, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldänderung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss, Unterstützung für Wohnkosten, Lastenzuschuss Erhöhung, Mieterhöhung, Mietwohnung, Zuschuss zu Lasten, Verringerung Miete, Wohngeldberechtigung Änderung, Unterstützung für Miete, Mietzuschuss Änderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Eigentum Wohnraum, Zuschuss zur Miete, Wohngelderhöhung, Verringerung Belastung, Wohngeld, Unterstützung für Eigentum, Lastenzuschuss, Erhöhung Belastung

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de