Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständigkeit
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
Schulverwaltungs- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Hinweis: zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Mater (Leiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-201
E-Mail: mandy.mater@guestrow.de
Frau Heike Klewinghaus (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-201
E-Mail: heike.klewinghaus@guestrow.de
Frau Anja Wendt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-205
E-Mail: anja.wendt@guestrow.de
Frau Bärbel Nützmann (Gleichstellungsbeauftragte)
Telefon Festnetz: 03843 769-380
E-Mail: baerbel.nuetzmann@guestrow.de
Frau Diana Pohla (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-202
E-Mail: diana.pohla@guestrow.de
Frau Bianca Hartung (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-226
E-Mail: bianca.hartung@guestrow.de
Internet
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Abteilung Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Hinweis: zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03843 769-550
Telefon Festnetz: 03843 769-220
Kontaktperson
Frau Nancy Korell (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-220
E-Mail: nancy.korell@guestrow.de
Frau Josefa Leifert (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-225
E-Mail: josefa.leifert@guestrow.de
Frau Dorit Petersen (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-227
E-Mail: dorit.petersen@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Fristen
Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022
Stichwörter
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