Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Online-Dienste
- Anklam
- Gemeindeverband Am Peenestrom (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Am Stettiner Haff (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Anklam-Land (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Jarmen-Tutow (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Landhagen (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Löcknitz-Penkun (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Lubmin (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Peenetal/Loitz (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Torgelow-Ferdinandshof (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Uecker-Randow-Tal (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Usedom-Nord (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Usedom-Süd (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Züssow (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Heringsdorf
- Pasewalk
- Strasburg (Uckermark)
- Ueckermünde
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständigkeit
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
Für Kreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link.
Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.11.2022