Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Beschreibung
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))
E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Elfi Kaben
Telefon Festnetz: 03871 722-3027
E-Mail: elfi.kaben@kreis-lup.de
Frau Brigitte Bliemeister
Telefon Festnetz: 03871 722-3026
Herr Axel Paul (SB Untere Jagdbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3028
E-Mail: axel.paul@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht erforderlich
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdausübung, Jäger, Jagd, Jagdausübungsberechtigte