Jugendjagdschein Ersatz

    Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen

    Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))

    E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Verlust des Jugendjagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht erforderlich

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Jagd, Jäger, Jagderlaubnis, Jagdausübung, Jagdausübungsberechtigte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de