Jugendjagdschein Ersatz

    Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen

    Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstr. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Apostille, feuerwerk, Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Helmpflicht, Jagd, Jagdkataster, kleiner Waffenschein, Ordnung, Standesamtsaufsicht, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde, Waffen

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Verlust des Jugendjagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht erforderlich

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Dokumente

    Eingehend

    Lichtbild

    Dokumenttyp: Lichtbild

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2023

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Jagd, Jagdausübung, Jäger, Jagderlaubnis, Jagdausübungsberechtigte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021