Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))
E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Elfi Kaben
Telefon Festnetz: 03871 722-3027
E-Mail: elfi.kaben@kreis-lup.de
Frau Brigitte Bliemeister
Telefon Festnetz: 03871 722-3026
Herr Axel Paul (SB Untere Jagdbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3028
E-Mail: axel.paul@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Änderungen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird die Bearbeitung in der Behörde sofort vorgenommen.
Kosten
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024
Stichwörter
Änderung, Jagdausübungsberechtigte, Jäger, Jagd, Jagderlaubnis, Jagdausübung