Jugendjagdschein Änderung

    Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).

    Ansprechpartner

    Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-3242

    Fax: +49 381 381-3300

    E-Mail: jagd@rostock.de

    Stichwörter

    Jagd

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Änderungen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel wird die Bearbeitung in der Behörde sofort vorgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Jagdschein

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2023

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Jagdausübungsberechtigte, Änderung, Jagderlaubnis, Jagd, Jagdausübung, Jäger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021