• Karstädt (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
Jugendjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung

Adresse

Postanschrift

Postfach 16 02 20

19092 Schwerin

Hausanschrift

Putlitzer Straße 25

19370 Parchim

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr ; Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Version

Technisch erstellt am 15.02.2016

Technisch geändert am 14.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Kosten

für ein Jagdjahr: Verwaltungsgebühr 20,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

für zwei Jagdjahre: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Dokumente

Eingehend

Prüfungszeugnis Jägerprüfung

Dokumenttyp: Zeugnis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Einwilligungserklärung

Dokumenttyp: Erklärung

Bezeichnung: Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Lichtbild

Dokumenttyp: Lichtbild

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Versicherungsnachweis

Dokumenttyp: Bescheinigung

Bezeichnung: Nachweis über die gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Personalausweis

Dokumenttyp: Ausweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.07.2024

Version

Technisch erstellt am 14.02.2023

Technisch geändert am 24.07.2024

Stichwörter

jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagd, Jagdkarte, Jägerschein, Jagdwesen, Jäger, Jagdpatent, Jagdlizenz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021