Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

    Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

    Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

    Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

    Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

    Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen.

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Störtebeker Str. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Parkplätze

    • Parkplatz: mit Parkscheibe
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 76

    18507 Grimmen

    Parkplätze

    • Parkplatz: mit Parkscheibe
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: umwelt@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Abwasser, wassergefährdende Stoffe, wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Alle zur wasserrechtlichen Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der zuständigen unteren Wasserbehörde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gegen wasserbehördliche Anordnungen, Auflagen oder Untersagungsverfügungen kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 VwGO).

    Verfahrensablauf

    Haben Sie unbeabsichtigt bei einem Erdaufschluss Grundwasser freigelegt, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Die Arbeiten, die zur Grundwassererschließung geführt haben, sind zunächst einzustellen. Die zuständige Behörde informiert Sie, welche Maßnahmen erforderlich werden und trifft entsprechende Anordnungen.

    Fristen

    Die unbeabsichtigten Erschließung von Grundwasser ist unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unter anderem abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anzeige und gegebenenfalls Unterlagen.

    Kosten

    • Kostenhöhe (variabel): von 20,00 bis zu 6.000,00 EUR

    Bemerkung:

    • Tarifstellen 208.1 und 208.2 (20,00 bis 250,00 EUR für die Registrierung der Anzeige; 60,00 bis 6.000,00 EUR für eine wasserbehördliche Anordnung oder Erteilung einer Auflage beziehungsweise im Fall einer Untersagungsanordnung). 
    • Muss sich ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren anschließen, können weitere Kosten und Gebühren hinzukommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English