Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Ansprechpartner
Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: mit Parkscheibe
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: mit Parkscheibe
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Abwasser, wassergefährdende Stoffe, wasserwirtschaft
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023