Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Ansprechpartner
Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: hinter dem Haus (Schweriner Straße)
Anzahl: 1
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz Schweriner Straße
Gebühren: ja
Haltestelle "Holbeinplatz"
S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz
Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Stichwörter
Umwelt, Umweltamt, Umweltbehörde, Umweltplanung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023