Erdaufschluss: Durchführung anzeigen
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunterliegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Die Anzeige ermöglicht es der zuständigen Behörde, dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts vermieden werden. Sie kann beispielsweise Auflagen für das Vorhaben erteilen.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Lübtheen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Pläne, Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen, die eine Beurteilung des Vorhabens durch die Behörde ermöglichen
Rechtsgrundlage(n)
- § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 33 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 113 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 118 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- Tarifstelle 208.1 der Wasserwirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaKostVO M-V)
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann schriftlich oder, je nach unterer Wasserbehörde, auch elektronisch erfolgen.
Die Prüfung der Anzeige erfolgt durch die zuständige Behörde. Es wird geprüft, ob es Einschränkungen des Erdaufschlusses am vorgesehenen Standort oder Auflagen geben oder ob das Vorhaben untersagt werden muss. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus weitere Verfahren durchgeführt werden müssen, z.B. ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren. Meldet sich die zuständige Behörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Anzeige schriftlich oder elektronisch, dann können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 1 Monat (Die Anzeige muss mit einer Frist von mindestens einem Monat erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.)
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 20.0 EUR bis 250.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.08.2024