Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss: Durchführung anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunterliegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Die Anzeige ermöglicht es der zuständigen Behörde, dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts vermieden werden. Sie kann beispielsweise Auflagen für das Vorhaben erteilen.

    zuständige Stelle

    Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.

    Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Pläne, Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen, die eine Beurteilung des Vorhabens durch die Behörde ermöglichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann schriftlich oder, je nach unterer Wasserbehörde, auch elektronisch erfolgen.

    Die Prüfung der Anzeige erfolgt durch die zuständige Behörde. Es wird geprüft, ob es Einschränkungen des Erdaufschlusses am vorgesehenen Standort oder Auflagen geben oder ob das Vorhaben untersagt werden muss. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus weitere Verfahren durchgeführt werden müssen, z.B. ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren. Meldet sich die zuständige Behörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Anzeige schriftlich oder elektronisch, dann können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

    Fristen

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 1 Monat (Die Anzeige muss mit einer Frist von mindestens einem Monat erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 20.0 EUR bis 250.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2023

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021