Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler erhalten, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).
Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (zum Beispiel Heilberufe, Anwälte). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht es aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: +49 30 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Kontaktperson
Frau D. Lenk (Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
E-Mail: D.Lenk@nordwestmecklenburg.de
Frau E. Grewe (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Lässig (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Starke (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3233
Fax: +49 3841 3040-83233
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr N. Wieschendorf (Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Zipro (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83237
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3237
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau O. Bock (Fachassistenz in der Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83243
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3243
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass oder Passersatz
- Visum, sofern dies für Einreise nach Deutschland erforderlich war
- aktuelles biometrisches Foto
- gegebenenfalls Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder Zusage über ihre Erteilung
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- aktuelle Meldebescheinigung
- wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Nachweis über angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich
- Persönliches Erscheinen erforderlich
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich ist - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
- Sie verfügen über erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit beziehungsweise Ihnen wurde die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert.
- Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine Entscheidung der Ausländerbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.
Wird dem Widerspruch durch die Ausländerbehörde nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Fristen
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt.
- Widerspruchsfrist: ein Monat
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise:
- Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
- Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 30.06.2023
Stichwörter
elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthaltstitel