Wohngeld Feststellung

    Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen

    Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.
     Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.
    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung

    Zuständigkeit

    Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreie Städte.

    Ansprechpartner

    32.3.2 Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4541(Letter range: B, D, E, F, H, J, L, Z)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4542(Buchstabenbereich: A, G, I, M, N, S, T)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4534(Buchstabenbereich: C, K, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4543(Buchstabenbereich: B, D, E, F, H, J, L, Z)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4544

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4535(Leitende Sachbearbeitung)

    Fax: +49 3834 8536-4103

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4533

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4545

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4539

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4540

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4531(Zakres liter: A, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4532

    E-Mail: wohngeld@greifswald.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Wohngeld, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch Nachweise beilegen. Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

    • Mietvertrag,
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
    • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
    • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

    Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
    • aktueller Rentenbescheid,
    • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
    • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
    • Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel
    • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
     Schriftform erforderlich: nein
     Formlose Antragsstellung möglich: nein
     Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    1. Gesamteinkommen:

    Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum

    • Steuern vom Einkommen
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    geleistet werden. Werden alle drei aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.


    2. Miete/monatliche Belastung bei Eigentum:

    Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Diese werden über eine Pauschale berücksichtigt. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sogenannten Mietenstufen.


    3. Haushaltsmitglieder:

    Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und bestimmte weitere Personen, die in der Wohnung leben. Die Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Nicht berücksichtigt werden Haushaltsmitglieder, die vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind. Zum Beispiel:

    • Bürgergeld oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
    Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download im unten anliegenden Link.
    Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

    Fristen

    Wohngeld wird vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich überprüfen.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe III entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de