Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er dort gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, ein neuer Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Kinderreisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
     

    zuständige Stelle

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Ansprechpartner

    02.04 - Personenstands-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18507 Grimmen

    Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
    Anzahl: 39
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
    Anzahl: 140
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de . Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

    Stichwörter

    Meldewesen, Passwesen, Personenstandswesen

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2020 (von: Belka, Ingo)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Belka, Ingo)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • biometrisches Passbild im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Kinderreisepasses)

    Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
     

    Voraussetzungen

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Fristen

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • Kinderreisepass: bis zu ein Jahr
    • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Ausstellung
    •    Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    •    Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweise: Um Ihnen einen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
     

    Kosten

    Es fallen Kosten für einen Kinderreisepass in Höhe von 26,00 EUR an.

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um Ihnen einen Kinderreisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der zuständigen Auslandsvertretung die Ermächtigung erteilen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern  am 19.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)