Grabmale: Genehmigung beantragen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
Ansprechpartner
66.4 Verwaltung und Unterhaltung kommunaler Friedhöfe und Krematorium
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz; Am neuen Friedhof 13
Anzahl: 40
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 1, Haltestelle: Am neuen Friedhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Dienstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
- schriftliche Vollmacht bei Beauftragung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Kosten
Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Stelen, Grabstein, Grabstätte, Grab