Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale: Genehmigung beantragen

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

    Ansprechpartner

    Standesamt - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038825 393-19(Papierfax)

    Fax: 038825 393-710

    Telefon Festnetz: 038825 393-0

    E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
    • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Grab, Grabstein, Stelen, Grabstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English