Grabmale: Genehmigung beantragen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
Ansprechpartner
Standesamt - Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 038825 393-19(Papierfax)
Fax: 038825 393-710
Telefon Festnetz: 038825 393-0
E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de
Kontaktperson
Friedhof
Hausanschrift
Fax: 038825 393-710
Telefon Festnetz: 038825 393-311
E-Mail: standesamt@kluetzer-winkel.de
Standesamt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038825 393-310
Fax: 038825 393-710
E-Mail: standesamt@kluetzer-winkel.de
Internet
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
- schriftliche Vollmacht bei Beauftragung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Kosten
Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Grab, Grabstein, Stelen, Grabstätte