Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale: Genehmigung beantragen

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19205 Gadebusch

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03886 2121-21

    Telefon Festnetz: 03886 2121-0

    E-Mail: hauptamt@gadebusch.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
    • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Grab, Grabstein, Stelen, Grabstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English