Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale: Genehmigung beantragen

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 20

    18225 Kühlungsborn

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 038293 823-333

    Telefon Festnetz: 038293 823-0

    E-Mail: info@stadt-kborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

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    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
    • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Grabstein, Grab, Grabstätte, Stelen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English