Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Friedhofssatzung
    • Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2023 (von: Miotke, Nicole)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Grabstätte, Umschreibung einer Grabstätte, Grabstelle, Grab, Nutzungsnachfolge einer Grabstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)