Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
66.4 Verwaltung und Unterhaltung kommunaler Friedhöfe und Krematorium
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Dienstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Friedhofssatzung
- Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Umschreibung einer Grabstätte, Grab, Grabstelle, Nutzungsnachfolge einer Grabstätte, Grabstätte