Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Friedhofssatzung
    • Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2023 (von: Miotke, Nicole)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Grabstätte, Umschreibung einer Grabstätte, Grabstelle, Grab, Nutzungsnachfolge einer Grabstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)