Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carina Reggentin (Sachbearbeiterin)
Frau Carolin Ladda (Sachbearbeiterin)
Frau Diana Fürstenau (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritz-Sparkasse
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20
BIC: GENODEF1WRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Friedhofssatzung
- Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Grab, Grabstätte, Grabstelle, Nutzungsnachfolge einer Grabstätte, Umschreibung einer Grabstätte