Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Beschreibung

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    19230 Hagenow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Information zur Besucherregelung! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle gelten folgende Regelungen: Eine Terminvergabe ist erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03883 6107-0

    Fax: 03883 6107-35

    E-Mail: info@amt-hagenow-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Hagenow-Land

    Empfänger: Amt Hagenow-Land

    IBAN: DE22 1405 2000 1610 0144 01

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Amt Hagenow-Land

    Empfänger: Amt Hagenow-Land

    IBAN: DE65 2306 4107 0000 0000 94

    BIC: GENODEF1BCH

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Büchen-Hagenow

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Fristen

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Grab, Grabstätte, Grabstättennutzung, Nutzung einer Grabstätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de