Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Beschreibung
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.
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Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
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Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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Stichwörter
Kassenangelegenheiten, Vollstreckungswesen, Abgaben, Abschreibungen, Barkasse, Finanzbuchhaltung, Finanzcontrolling, Gebühren, Haushalt, Haushalts- und Finanzplanung, Haushaltsplanung, Haushaltssicherung, Hundesteuer, Kämmerei, Kosten-/Leistungsrechnung, Mahnung und Vollstreckung, Steuer, Grundsteuer, Hund,, Vollstreckung, Zahlungsverkehr
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen - Amt für Ordnung und Soziales
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Baumfällung, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Feuerwehr, FIschereischein, Friedhofsverwaltung, Fundbüro, Gewerbeamt, Kita, Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,, Ordnungsamt, Reisepass, Schulen, Schullastenausgleich, Spielplatz, Sterbefälle, Tierschutz, Wohngeld
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Verfahrensablauf
Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Kosten
Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.12.2022
Stichwörter
Nutzung einer Grabstätte, Grabstelle, Grabstätte, Grab, Grabstättennutzung