Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Beschreibung

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Bauleitplanung
    • Abgabenrecht
    • kommunale Beiträge
    • Planungsrecht
    • Hoch- und Tiefbau
    • Kommunale Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038321 66163

    Telefon Festnetz: 038321 66140(Leiterin Frau S. Lüsch)

    E-Mail: info@amt-niepars.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauantrag, Bauleitplanung, Hausnummer, Hausnummernvergabe

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Fristen

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Grab, Grabstättennutzung, Grabstelle, Grabstätte, Nutzung einer Grabstätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de