Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Beschreibung
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Haus Westfriedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Haus Westfriedhof Rostock
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Standort Westfriedhof Rostock
Linie:- Bus: Linie 28
- Haltestelle: Standort Neuer Friedhof Rostock
Linien:- Straßenbahn: Linie 6 und 3
- Bus: Linie 28
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr (tel. Terminvereinbarung möglich) Von April bis August 2024 ist ausschließlich die Friedhofsverwaltung am Westfriedhof für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Neuer Friedhof Rostock
Hausanschrift
Fax: +49 381 381-8666
Telefon Festnetz: +49 381 381-8692
Telefon Festnetz: +49 381 381-8664
E-Mail: friedhofsverwaltung@rostock.de
Westfriedhof Rostock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 381 381-8529
Fax: +49 381 381-8594
Telefon Festnetz: +49 381 381-8531
E-Mail: friedhofsverwaltung@rostock.de
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Hinweise für Rostock: Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Verfahrensablauf
Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Kosten
Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.12.2022
Stichwörter
Grab, Grabstättennutzung, Grabstelle, Grabstätte, Nutzung einer Grabstätte