Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Beschreibung

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Westfriedhof 2

    18059 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Haus Westfriedhof Rostock
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Haus Westfriedhof Rostock
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Standort Westfriedhof Rostock
      Linie:
      • Bus: Linie 28
    • Haltestelle: Standort Neuer Friedhof Rostock
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 6 und 3
      • Bus: Linie 28

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr (tel. Terminvereinbarung möglich) Von April bis August 2024 ist ausschließlich die Friedhofsverwaltung am Westfriedhof für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-8530

    Fax: +49 381 381-8594

    E-Mail: kerstin.schulle@rostock.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Fristen

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Grab, Grabstättennutzung, Grabstelle, Grabstätte, Nutzung einer Grabstätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de