Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

    Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft.

    Beschreibung

    Als Berufsbetreuer darf zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen - LK MSE

    Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird zum 01.01.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst.

    Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.

    Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.

    Jede/r Berufsbetreuer/in muss ab 01.01.2023 - 30.06.2023 bei seiner am Arbeitsort/Wohnort zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) einen Registrierungsantrag stellen.

    Alle Betreuer/innen nutzen bitte den "Antrag auf Registrierung Betreuungsbehörde". 

    Der Antrag (siehe PDF)  wird heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und im Anschluss über das digitale Portal datenschutzkonform an das Gesundheitsamt (bitte nicht per Mail senden) durch Sie versandt.


    Zum Ausfüllen des Dokumentes empfehlen wir das Programm Adobe Reader. Dieses Programm können Sie unter dem folgenden Link zum kostenlosen Gebrauch herunterladen: https://get2.adobe.com/de/reader

    Registrierungsanträge sind in digitaler Form über diese Meldeplattform durchzuführen. (Meldungen, die per E-Mail oder Fax an die Kreisverwaltung gesendet werden, werden nicht akzeptiert.

    Es ist das eigens dafür datenschutzkonform eingerichtete Portal zu nutzen.( In Ausnahmefällen ist der Antrag postalisch einzureichen.)

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Verwaltung/Betreuungsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Platanenstraße 43

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 2
      • Bus: 22

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

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    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English