Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

    Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft.

    Beschreibung

    Als Berufsbetreuer darf zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English