Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

    Erwerb einer Waffe anzeigen

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Waffenbehörden

    Zuständigkeit

    Waffenbehörden

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstr. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: ordnung@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Apostille, feuerwerk, Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Helmpflicht, Jagd, Jagdkataster, kleiner Waffenschein, Ordnung, Standesamtsaufsicht, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde, Waffen

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

    Voraussetzungen

    • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
    • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

    In Mecklenburg-Vorpommern sind für die oben genannte Fälle die Waffenbehörden zuständig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 15.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige Erwerb Waffen, Erwerb Waffen, Anzeige Eintrag WBK, Eintrag WBK

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de