Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl und Verlust im Ausland

    Wenn der Kinderreisepass verloren, gestohlen oder nicht mehr auffindbar ist, muss dieses angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, gestohlen oder wurde verloren, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person  gewöhnlich aufhält.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt (geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Für die Verlustanzeige fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de