Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl und Verlust im Ausland
Wenn der Kinderreisepass verloren, gestohlen oder nicht mehr auffindbar ist, muss dieses angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, gestohlen oder wurde verloren, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Knorr (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Bankverbindung
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse
erforderliche Unterlagen
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt (geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Für die Verlustanzeige fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2023