Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.
Beschreibung
Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marlies Weißgerber (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03973 251 171
Fax: 03973 251 199
E-Mail: einwohnermeldestelle@pasewalk.de
Frau Andrea Butterbrodt (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03973 251 170
Fax: 03973 251 199
E-Mail: einwohnermeldestelle@pasewalk.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Pasewalk
Empfänger: Stadt Pasewalk
IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24
BIC: NOLADE21PSW
Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Voraussetzungen
Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2023