Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.

    Beschreibung

    Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden. 

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Ausweis-, Pass- und Meldebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 1a

    18198 Kritzmow

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass

    Voraussetzungen

    Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.

    Fristen

    Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de